Whistleblower-Stelle für Rechtsverletzungen

Die EU-Whistleblowing-Richtlinie hat sich zum Ziel gesetzt, diejenigen Personen zu schützen, die in geeigneter Form auf Missstände und Rechtswidrigkeiten in Unternehmen und in der staatlichen Verwaltung hinweisen. 

Compliance ist für uns kein Modewort, sondern bereits fest in unseren Reihen verankert. Wir sind überzeugt, dass wir derartigen Verstößen in unserem Unternehmen keinen Raum geben. Sollten Ihrerseits dennoch Vorbehalte gegen unsere Regelkonformität auftreten, haben wir ein technisch ausgereiftes digitales Hinweisgebersystem integriert, das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Anonymität der Hinweisgeber wahrt. 

Rechtsverletzungen in folgenden Anwendungsbereichen stehen dafür im Fokus:

  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Umweltschutz
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
  • Öffentliche Gesundheit
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  • Verbraucherschutz
  • Verstöße gegen finanzielle Interessen der Union
  • Verletzungen von Binnenmarktvorschriften

Hier geht es zu unserem Hinweisgeberportal...

Unsere Website verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies. Mit der Nutzung dieser Website erkären Sie sich damit einverstanden. Mehr Infos